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Fahrplan zum Notarzt

Wir haben einen Leitfaden für angehende Notärzt*innen erstellt mit nützlichen Tipps zum Ablauf der Notarztausbildung bzw. zur Abschlussprüfung nach der neuen Ausbildungsordnung.

  • Wie läuft die Prüfung ab?
  • Wie kann man sich vorbereiten?
  • Welche Literatur ist zu empfehlen?

Die Informationen in diesem Leitfaden beruhen auf Erfahrungen von Mitgliedern, die bereits die “Notarzt-Ausbildung neu” absolviert haben, der Notarzt-Verordnung (NA-V), dem Ärztegesetz (ÄrzteG) und den Informationen auf der Website der Akademie der Ärzte. Sie wurden zusammengestellt von Debora Agreiter, Dr. Johannes Oberkofler und Dr. Manuel Winkler.

 

Inhalt

  1. Wer ist zum Erwerb der notärztlichen Qualifikation berechtigt?
  2. Voraussetzungen für die Qualifikation Notärztin/Notarzt (= Notarztausbildung)
  3. Was sind die Voraussetzungen für Antritt zur Abschlussprüfung Notärztin/Notarzt
  4. Kann ich mich von der Prüfung abmelden?Wieviel beträgt die Prüfungsgebühr?
  5. Wann und wo findet die Abschlussprüfung statt?
  6. Wie läuft die Prüfung ab?
  7. Prüfungsvorbereitung
  8. Prüfungstipps
  9. Wie und wann erfahre ich von meinem Prüfungsergebnis?
  10. Gibt es die Möglichkeit, ein negatives Prüfungsergebnis zu beanstanden?
  11. Ausstellung des notärztlichen Diploms
  12. Fortbildung
  13. Quellen

 

1. Wer ist zum Erwerb der notärztlichen Qualifikation berechtigt?

  • ÄrztInnen für Allgemeinmedizin
  • FachärztInnen für die klinischen Sonderfächer exkl. der Sonderfächer klinische Immunologie, Pathologie und Mikrobiologie
  • TurnusärztInnen in Ausbildung zu
    • ÄrztInnen für Allgemeinmedizin
      o FachärztInnen für die klinischen Sonderfächer exkl. der Sonderfächer klinische Immunologie, Pathologie und Mikrobiologie

 

2. Voraussetzungen für die Qualifikation Notärztin/Notarzt (= Notarztausbildung)

  • Notärztliche Fertigkeiten und klinisch erworbene Kompetenzen i.R. einer mind. 33- monatigen ärztl. Berufsausübung müssen mittels Rasterzeugnis (RZ) nachgewiesen werden (bitte die “verknüpfte Datei laden”, im Browser lässt sich das Rasterzeugnis nicht öffnen)
  • Inhalt (die vermittelten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten)
    • Reanimation, Atemwegssicherung, Intubation und Schocktherapie sowie Therapie der Störungen des Säure-, Basen-, Elektrolyt- und Wasserhaushaltes
    • Anästhesie und Intensivbehandlun
    • Infusionstherapie
    • Abdominelle, Thorax- und Gefäßchirurgie, Unfallchirurgie einschl. Hirn- und Rückenmarkverletzungen sowie Verletzungen der großen Körperhöhlen
    • Diagnose und Therapie von Frakturen und Verrenkungen
    • Innere Medizin, insb. Kardiologie (inkl. EKG-Diagnostik), Kinder- und Jugendheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie und Psychiatrie
  • Es lohnt sich, das Rasterzeugnis ab dem ersten Tag im Basisjahr zu führen.
  • Es muss für jede Abteilung, an der man arbeitet, ein RZ ausgefüllt und unterschrieben werden, die Summe aller RZ muss dann sowohl inhaltlich  Fallzahlen) als auch zeitlich (33 Monate) komplett sein.
     
  • Absolvierung eines von der ÖÄK anerkannten Notärztlichen Lehrgangs (= Notarztkurses)
    • mind. 80 Lerneinheiten zu je mind. 45 Min., darunter mind. 50 theoretische und mind. 20 praktische Inhalte
    • am Ende des Lehrgangs kann eine Prüfung absolviert werden (Bestätigung der erfolgreichen Absolvierung)
    • CAVE: Österreichische Kurse können nur anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen
  • etablierte Kurse gibt es in beispielsweise Innsbruck, Salzburg (Bad Hofgastein), Wien und Graz
  • bei begrenztem Platzangebot kann auch ins Ausland ausgewichen werden: Beispielsweise werden Kurse aus Deutschland problemlos bei der ÖÄK
    angerechnet (Kosten ca. 100€). Nota bene: Beispielsweise ist die Anlage von 2 Thoraxdrainagen am Phantom von der deutschen Ärztekammer als verpflichtender Kursbestandteil vorgeschrieben und somit Kursinhalt. Wir empfehlen trotzdem dringend vorab die gesamten Kursinhalte in Erfahrung zu bringen und eine Anrechenbarkeit bei der ÖÄK sicherzustellen.
     
  • 20 dokumentierte notärztliche Einsätze mit Patientenversorgung
    • Primäreinsätze ab NACA-Score 2 oder höher
    • keine Interhospital- oder Sekundärtransporte
    • TurnusärztInnen unter verpflichtender Supervision von NotärztInnen; eine nur nachträgliche Besprechung des erfolgten Einsatzes mit einem Arzt/Ärztin ist unzulässig
    • ÄrztInnen mit selbstständiger Berufsausübung können diese unter freiwilliger notärztlicher Supervision mit anschließender Nachbesprechung absolvieren
    • Der Erfolgsnachweis erfolgt im Logbuch

 

3. Was sind die Voraussetzungen für Antritt zur Abschlussprüfung Notärztin/Notarzt

  • Die zeitgemäße Anmeldung und erfolgte Zulassung zur Prüfung
  • Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular gemeinsam mit unterzeichnetem Rasterzeugnis und Logbuch im Wege der Landesärztekammer, bei der die Ärztin/ der Arzt zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung Kammermitglied ist [Ansprechpartner]
  • Die Anmeldefrist endet ca. 10 Wochen vor dem in Aussicht genommenen Prüfungstermin
  • In begründeten Fällen kann eine Anmeldung bis 5 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen, wenn die Anmeldung seitens der Österreichischen Ärztekammer organisatorisch noch möglich ist
  • CAVE: Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen alle Voraussetzungen (Fallzahlen und 33- monatige Tätigkeit laut RZ, vollständiges Logbuch, absolvierter Notarztkurs) erfüllt sein

 

4. Kann ich mich von der Prüfung abmelden?

Erfolgt die schriftliche Abmeldung bis 14 Tage vor der Abschlussprüfung, wird unabhängig vom Abmeldegrund keine Prüfungsgebühr fällig. Eine bereits einbezahlte Prüfungsgebühr wird rückerstattet.

Erfolgt sie bis 13 Tage oder weniger vor der Abschlussprüfung oder bleibt ein/e Prüfungswerber/in ohne berücksichtigungswürdigen Grund von der Prüfung fern, ist die volle Prüfungsgebühr laut § 17 Abs 3 zu entrichten.

Bei Abmeldung aufgrund berücksichtigungswürdiger Umstände (Unfall am Prüfungstag, nachweisbare schwere Erkrankung, Tod einer Angehörigen/eines Angehörigen) bis spätestens 14 Tage nach der Abschlussprüfung wird die Prüfungsgebühr ebenso rückerstattet.

 

5. Wieviel beträgt die Prüfungsgebühr?

“Gem. § 27 NA-V ist die Prüfungsgebühr vom Vorstand der Österreichischen Ärztekammer mit € 646,91 (2022) festgelegt. Sie wird mit der Anmeldebestätigung vorgeschrieben und ist bis spätestens 1 Woche vor dem geplanten Prüfungstermin zu bezahlen.“ [FAQ Notarztausbildung, Ärztekammer]

 

6. Wann und wo findet die Abschlussprüfung statt?

Die Prüfungstermine mit jeweiligem Prüfungsort und Anmeldeschluss werden gem. § 26 NA- V auf der Homepage der Österreichischen Akademie der Ärzte veröffentlicht. Sie findet mind. 4-mal pro Kalenderjahr statt, bei Bedarf können weitere Prüfungstermine festgelegt werden. Momentan sind die Prüfungsorte Wien und Graz im Wechsel. [Akademie der Ärzte]
Nota bene: Es ist möglich, dass in Zukunft auch Innsbruck Prüfungsort wird.

 

7. Wie läuft die Prüfung ab?

Die Kommission besteht gemäß § 25 NA-V aus mind. 3 ÄrztInnen mit aufrechter notärztlicher Qualifikation, darunter mind. eine Fachärztin/ein Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin. Sie teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil mit jeweils 2 Prüfungsstationen. Pro Prüfungsstation wird die/der Kandidat/in 15 Minuten geprüft.

Theoretisch: strukturierte mündliche Prüfung (SMP)

Jeweils ein Notfallbild/Themengebiet pro Prüfungsstation. Mündlich wird der Einsatz von Einsatztaktik, Diagnostik, Therapie bis hin zur Entscheidung über Transport/Belassung Schritt für Schritt abgearbeitet. Zu den verschiedenen möglichen Befunden oder Einsatzverläufen im Rahmen dieses Einsatzes können weitere Fragen durch die/den Prüfer/in gestellt werden.

Praktisch: Strukturierte Beobachtung (SB) inkl. praktischer Beispiele und Notfallsimulationen

Jeweils ein Notfallgeschehen pro Prüfungsstation. Dieses wird kurz geschildert, dann sukzessive abgearbeitet (Einsatztaktik, Diagnostik, Therapie, Transport/Belassung). Die Prüfer werden nach Besonderheiten sowie Therapiemaßnahmen bzw. Algorithmen fragen. Die/der Geprüfte selbst kann jederzeit auch Fragen stellen. Die Fallbeispiele sind realistische und bekannte Krankheitsbilder aus der alltäglichen Präklinik.
Nota bene: Man bekommt realistisches Material aus der Präklinik (Rucksäcke, Monitor/Defibrillator usw.) gestellt und wird von zwei Sanitätern unterstützt. Diesen muss man klare und deutliche Anweisungen geben, sie arbeiten nicht "von sich aus". Wichtig bei den praktischen Beispielen ist „laut“ zu denken und Schritt für Schritt zu erklären, was man macht.

 

8. Prüfungsvorbereitung

Theoretisch

- Unterlagen des NA-Kurses

  • Unbedingt zu empfehlen
  • Umfang und Tiefe des Stoffs für die Prüfung adäquat
  • Bilden österreichisch-spezifische Aspekte (Gesetze, Vorgehensweisen, Ressourcen) und Schwerpunkte gut ab.
  • Je nach Kursort können Schwerpunkte leicht voneinander abweichen, das „Kursbuch Notfallmedizin“ (AGN, Rief, Prause) vom NA Kurs in Graz thematisiert z.B. auch die präklinische BGA und Sonographie

- Notfallmedizin (Ziegenfuss): deckt einen Großteil des Stoffes ab. Wenn nur ein Buch, dann dieses. Erwähnt auch Sachen, die anderswo weggelassen werden (z.B. überbrückendes „Fistpacing“ bei therapieresistenter Bradykardie bis zum externen elektrischen Pacing)

  • Nachteil: es fehlen rechtliche Inhalte für Österreich (Einweisung/ Todesfeststellung/ Kat-Fall); die medicolegalen Aspekte gelten für Deutschland
  • CAVE: Die alleinige Vorbereitung nur mittels eines Buches können wir nicht empfehlen.

- NERDfallmedizin: Evidenzbasierte und praktische Inhalte, sehr gut verständliche Videos, anschauliche Grafiken und zusätzliche Informationen und weiterführenden Quellen im jeweiligen Blogartikel. Uneingeschränkte Empfehlung zur Prüfungsvorbereitung und regelmäßigen Fortbildung.

- Kindernotfall-ABC (Nicolai): Standardwerk für die erfolgreiche präklinische Versorgung bei Kindernotfällen.

- Zur Wiederholung geeignet

  • Repetitorium Notfallmedizin (Springer; Brokman)
  • Notfallmedizin Fragen und Antworten (Springer; Kehl)
  • Zusatzweiterbildung Notfallmedizin, 1000 kommentierte Prüfungsfragen (Thieme; Bein)

- Fallbeispielsammlungen: Ergänzende Freizeitlektüre für Interessierte; nicht zur Erarbeitung des Curriculums im Sinne der Prüfungsvorbereitung

  • Notarzt Fallsammlungen (Verlag Caerum; Gerber, Button, Bähler, Albrecht, von Wyl) Empfehlung!
  • Fallbeispiele Notfallmedizin (Springer; Wenzel)
  • Komplikationen in der Notfallmedizin (Springer; Ahne, Mayer Scarnato)

Praktisch

 

9. Prüfungstipps

  • Aufgeordnetes Vorgehenachten: gutes TRM
  • Auch bei den Praxisstationen war die Theorie im Gespräch mit den Prüfern ein großer Teil. Die von der Ärzteakademie aufgeführten praktischen Tätigkeiten (Geburt am Simulator, Thoraxdrainage, Helmabnahme, intraossäre Punktion, Koniotomie...) müssen einwandfrei beherrscht werden. Bei indizierten Invasivitäten nicht zögerlich sein. Dosierungen, Gewichtsberechnungen, Berechnung von Tubusgrößen etc. müssen beherrscht werden.
  • Striktes Vorgehen nach (c)ABCDE
  • Nach der Prüfung muss der Gruppenerste warten, bis die letzte Gruppe sich registriert hat, erst dann bekommt man das abgegebene Handy usw. zurück. Es sind pro Prüfungstag für alle die gleichen Szenarien, deshalb wollen die Prüfer ein Weitergeben der Informationen an andere Teilnehmer verhindern.
  • Die Prüfungsatmosphäre wurde von den meisten von uns befragten Teilnehmern als angenehm empfunden
  • Musterfragen zur Prüfungsmethodik finden sich hier

 

10. Wie und wann erfahre ich von meinem Prüfungsergebnis?

Das Prüfungsergebnis wird spätestens 8 Wochen nach der Prüfung von der Österreichischen Ärztekammer der Prüfungswerberin/dem Prüfungswerber elektronisch oder schriftlich postalisch (je nach Angabe im Anmeldeformular) bekannt gegeben. Die Abschlussprüfung wird mit dem Ergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses kann die Abschlussprüfung wiederholt werden. Bis zu 5 Prüfungsantritte sind erlaubt.

 

11. Gibt es die Möglichkeit, ein negatives Prüfungsergebnis zu beanstanden?

Die Prüfungswerberin/der Prüfungswerber kann binnen 4 Wochen nach erfolgter Zustellung der Mitteilung eine schriftlich begründete Beschwerde an die Österreichische Ärztekammer erheben. Die Prüfung der Beschwerde erfolgt durch die Beschwerdekommission. Sie besteht aus einer/einem Vorsitzenden und 2 ärztlichen BeisitzerInnen mit aufrechter notärztlicher Qualifikation, die vom Vorstand der Österreichischen Ärztekammer für die Dauer der Funktionsperiode bestellt werden.

Die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen ist nur bei Vorliegen eines negativen Prüfungsergebnisses und nur während der Beschwerdefrist gestattet, und zwar bei der Ärztekammer in den entspr. Bundesländern oder in der Österreichischen Akademie der Ärzte.

 

12. Ausstellung des notärztlichen Diploms

Nach erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfung wird durch die Österreichische Akademie der Ärzte ein Diplom über die erfolgreiche Absolvierung der notärztlichen Qualifikation (= Diplom Notärztin/Notarzt) ausgestellt (§ 31 NA-V). Der Antrag dafür ist gemeinsam mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung an die Österreichische Ärztekammer zu stellen.

Das Diplom ist 3 Jahre ab dem Tag der Abschlussprüfung bzw. dem Ausstellungstag eines Folgediploms gültig und erlischt danach automatisch.

Für die erstmalige Ausstellung eines neuen befristeten Diploms Notärztin/ Notarzt gem. § 31 Abs 1 NA-V wird eine Bearbeitungsgebühr von € 116,77 (2022) verrechnet. Die Ausstellung von Folgediplomen ist kostenlos.

 

13. Fortbildung

  • NotärztInnen haben regelmäßig eine von der Österreichischen Ärztekammer anerkannte zweitägige Fortbildungsveranstaltung bestehend aus 16 Lerneinheiten zu je mind. 45 Min. mit theoretischen und praktischen notärztlich relevanten Inhalten zu absolvieren.
  • Die Fortbildungsveranstaltung (=„Refresher“) muss spätestens bis zum Ende des 36. Folgemonats, gerechnet ab dem Datum der Abschlussprüfung oder dem Abschluss der letzten Fortbildung absolviert werden.
  • Bei Versäumnis der rechtzeitigen Fortbildung erlischt die Berechtigung zur Tätigkeit als Notärztin/Notarzt und darf erst wiederaufgenommen werden, wenn die Abschlussprüfung wiederholt wurde – dabei fallen auch wieder die Kosten für die Prüfungsgebühr an.

Ungeachtet der Fortbildungsverpflichtung lässt sich die regelmäßige Fortbildung über verschiedene Angebote realisieren, muss aber nahezu immer selbst organisiert werden.

Theoretisch

  • Primärliteratur
  • Fachbücher
  • Kongresse
  • Symposien
  • FOAMed (siehe www.igni.at/ressourcen) o Interdisziplinäre Fallbesprechungen

Praktisch

 

14. Quellen

  1. www.aerztekammer.at/notarzt (abgerufen am 14.12.2022)
  2. www.aerztekammer.at/faq-notarztausbildung (abgerufen am 14.12.2022)
  3. www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40211902/NOR40211902.html (NA-V, abgerufen am 14.12.2022)
  4. Erfahrungen unserer Mitglieder, die die neue NA-Prüfung absolviert haben

 

 

Our patients did not choose us. We chose them.

Dr. Norman McSwain (1938-2015)

 

 

Wir wünschen viel Erfolg und alles Gute für diese so erfüllende wie herausfordernde Tätigkeit!

Debora Agreiter, Dr. Johannes Oberkofler und Dr. Manuel Winkler